Behinderung ist kein mutiger Kampf oder „Mut zur Widrigkeit“. Behinderung ist eine Kunst. Es ist eine geniale Lebensweise.

Neil Marcus

In der nächsten Sitzung, die der Artemisia e.V. am 5. November bei der AWO organisiert, werden wir über die Reformen sprechen, die ab 2017 in Berlin schrittweise umgesetzt werden, und zwar in Bezug auf die Betreuung, Beteiligung und Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Aktuell haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit / den Anspruch die Barrieren, die sie täglichen Leben erfahren durch Leistungen der Eingliederungshilfe zu beseitigen oder zum mildern. Der Anspruch wird im Sozialgesetzbuch 12 §53/54 beschrieben.

Seit 2017 gibt es das Bundesteilhabegesetz, dass  in 4 Stufen in das Sozialgesetzbuch IX überführt wird.

Dieser Prozess bring Veränderungen mit sich.

·         Es gibt einen neuen Behinderungsbegriff

·         Es gibt ein neues Gesamtplanverfahren / Teilhabeplanverfahren

·         Das Instrument, mit dem die Hilfen eines Menschen mit Behinderung erfasst werden sollen, muss ICF (https://www.who.int/classifications/icf/en/) orientiert sein. In Berlin wird es der TIP sein, der gerade in der Erprobung ist.

Es gibt neue Grenzen für die Heranziehung von Einkommen und Vermögen, aber auch beim Unterhaltsbeitrag der Eltern treten Veränderungen ein.

Welche Auswirkungen hat das Bundesteilhabegesetz auf das „betreute Wohnen“ bei erwachsenen Menschen mit einer Behinderung?

Ab 2020 (dritte Stufe der Reform) wird nicht mehr zwischen „ambulant“ und stationär“ unterschieden.

Die Hilfen der Eingliederungshilfe werden personenzentriert erbracht.

Das heißt; jeder Mensch mit Behinderung, der seinen Lebensunterhalt nicht alleine sichern kann. beantragt:

1.       Grundsicherung ( für Miete, Strom, Essen, Kleidung..) – Existenzsichernde Leistungen

2.       Eingliederungshilfe ( für die erforderliche  Unterstützung im täglichen Leben)

Die ersten größeren Veränderungen ab 2020 wird es im stationären Wohnbereich ( Wohnheime, Wohngruppen…) gebenSie heißen dann besondere Wohnformen.

In Berlin gibt es eine 2 jährige Überganszeit, um das Gesetz in die Praxis zu überführen. Dies erfolgt in Form von Ausführungsvorschriften.

Im BTHG in Artikel 25 Absatz 2 steht:

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS,kann die Leistungs-Träger bei der Umsetzung begleiten.Dafür wurde das Projekt „Umsetzungs-Begleitung BTHG“ gegründet.Mit dem Projekt soll sichergestellt werden,dass die neue Eingliederungs-Hilfe überall gleich umgesetzt wird.

Wir haben, zu diesem Treffen, die Beraterin von Lotse, Brigitte Steinberg, Dipl.Sozialpädagogin, eingeladen, die hauptsächlich Teil durch Sozial Teilhabe, sprechen wird.

Event auf f Vom Fürsorge zum Teilhaberecht

Cura-Partecipazione-Diritti

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